Unsere Zielgruppe
Als heilpädagogische Einrichtung im niederbayrischen Dorf Aidenbach wendet sich unser Angebot an Jugendliche (m/w/d) in Krisensituationen mit emotional familiären und strukturellen Defiziten, die nicht länger in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Im Einzelfall können auch junge Erwachsene über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus in unserer Einrichtung bleiben.
Unser Haus bietet bis zu 10 Jugendlichen ein Zuhause auf Zeit im Sinne einer heilpädagogische Wohngruppe nach § 27 i.V.m. §§ 34, 35 a, 41 SGB VIII.
Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass es von großem Vorteil ist, wenn der Jugendliche einen Einzug in den Wendepunkt befürwortet und sich aus freien Stücken für unsere Einrichtung entscheidet. Dies erhöht stark die Integrationsbereitschaft, die Motivation und die Erfolgschancen. Jugendliche, die den Wunsch äußern, in unserer Einrichtung zu leben, werden bevorzugt aufgenommen, sofern wir dem Hilfebedarf gerecht werden.
Ein Belegung unserer Plätze erfolgt über das örtlich zuständige Jugendamt.
Ausschlusskriterien
Unsere Einrichtung hat bestimmte Ausschlusskriterien festgelegt, um sicherzustellen, dass wir die bestmögliche Unterstützung und Betreuung für die uns anvertrauten Jugendlichen bieten können. Diese Kriterien sind wie folgt:
Suchtmittelkonsum: Jugendliche, die Suchtmittel konsumieren, können wir leider nicht aufnehmen. Der Konsum von Suchtmitteln kann zu gesundheitlichen Problemen führen und das Wohlbefinden und die Sicherheit der anderen Jugendlichen in unserer Einrichtung gefährden.
Geistige Behinderung: Jugendliche mit einer geistigen Behinderung können wir leider nicht betreuen. Unsere Einrichtung ist nicht darauf ausgerichtet, die speziellen Bedürfnisse und Anforderungen dieser Jugendlichen zu erfüllen.
Fremd- oder Eigengefährdung: Jugendliche, die eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen, können wir aus Sicherheitsgründen nicht aufnehmen. Es ist unser oberstes Ziel, eine sichere und unterstützende Umgebung für alle unsere Jugendlichen und Mitarbeiter zu gewährleisten.
schwere Vorstrafen: Jugendliche mit schweren Vorstrafen können wir leider nicht aufnehmen. Dies dient dem Schutz der anderen Jugendlichen und der Aufrechterhaltung einer sicheren und positiven Umgebung.
Körperliche Behinderung: Bei Jugendlichen mit einer körperlichen Behinderung prüfen wir von Fall zu Fall, ob unsere Rahmenbedingungen den jeweiligen Erfordernissen entsprechen. Wir sind bestrebt, allen Jugendlichen, unabhängig von ihren körperlichen Fähigkeiten, eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Allerdings müssen wir sicherstellen, dass wir die notwendige Unterstützung und Betreuung bieten können. Unser Gebäude ist leider nicht barrierefrei.
fehlende Integrationsbereitschaft/Notwendigkeit einer anderen Unterbringung: Jugendliche, die sich nicht an Regeln/Abmachungen halten können und von ihrem aktuellen Zustand her nicht in der Lage sind, sich auf unsere Einrichtung einzulassen und in ihrer Vorgeschichte bereits entsprechend aufgefallen sind. Als offene Einrichtung können wir nur Jugendliche aufnehmen, die grundsätzlich für ein Leben in diesem Setting geeignet sind.
Schulverweigerer: Da unsere Einrichtung vormittags nicht besetzt ist, können wir keine Schulverweigerer aufnehmen.

WendePunkt
Jugendhilfeeinrichtung
Egglhamer Str. 2 · 94501 Aidenbach
Telefon: 08543 / 48 91 - 325
Fax: 08543 / 48 91 - 327

