Unser Leitbild

Unser Leitbild ist inspiriert von einem einfachen, aber kraftvollen Grundsatz: “Wir bieten Jugendlichen ein Zuhause!” In unserer Einrichtung sehen wir uns nicht nur als Betreuer, sondern als Wegbegleiter, die den Jugendlichen dabei helfen, ihr volles Potenzial zu entfalten und selbstbewusste, unabhängige Individuen zu werden. 

 

Unsere Hauptaufgabenbereiche sind vielfältig und ganzheitlich:

Entwicklungsförderung: Wir unterstützen die Jugendlichen dabei, ihre persönlichen und sozialen Fähigkeiten zu entwickeln und zu stärken.

heilpädagogische Unterstützung: Wir bieten gezielte Hilfe bei spezifischen Defiziten und Herausforderungen, um das Wohlbefinden und die Lebensqualität der Jugendlichen zu verbessern.

Bildungs- und Berufsausbildung: Durch intensive Unterstützung der schulischen Ausbildung und umfassende Praktikumsbegleitung bereiten wir die Jugendlichen auf eine erfolgreiche berufliche Zukunft vor.

Rückkehr in die Familie oder Selbständigkeit: Je nach individueller Situation und Bedürfnissen der Jugendlichen unterstützen wir sie bei der Rückkehr in ihre Familien oder bei der Vorbereitung auf ein selbständiges Leben.

Unser übergeordnetes Ziel ist es, den Jugendlichen zur Selbständigkeit zu führen. Wir möchten, dass sie Regeln nicht nur akzeptieren, sondern auch verstehen und schätzen lernen. Darüber hinaus ermutigen wir sie, eigene Konzepte zu entwickeln, die es ihnen ermöglichen, ihr Leben mit Freunden, in der Freizeit, in der Schule und später im Beruf und in der Familie selbst zu gestalten.

In allem, was wir tun, stehen die Bedürfnisse und das Wohl der Jugendlichen im Mittelpunkt. Denn bei uns sind sie nicht nur untergebracht - sie sind zu Hause.

 

Die Aufnahmevoraussetzungen

Im Sinne des §27 in Verbindung mit den §§34, 35 und 35a SGB VIII bieten wir individuelle Sozialisations- und Therapiemaßnahmen für Jugendliche beiderlei Geschlechts im Alter von 14 – 18 Jahren.

Unsere Aufnahmekapazität liegt bei 10 Jugendlichen. Außerdem wird über § 41 SGB VIII auch Hilfe für junge Volljährige angeboten.

Platzanfragen stellt das örtlich zuständige Jugendamt. Nach Prüfung der Unterlagen und Kapazitäten laden wir Jugendliche, die in unsere Gruppe passen könnten, gerne zu einem persönlichen Kennenlernen ein.

 

Ausschlusskriterien

Unsere Einrichtung hat bestimmte Ausschlusskriterien festgelegt, um sicherzustellen, dass wir die bestmögliche Unterstützung und Betreuung für die uns anvertrauten Jugendlichen bieten können. Diese Kriterien sind wie folgt:

Suchtmittelkonsum: Jugendliche, die Suchtmittel konsumieren, können wir leider nicht aufnehmen. Der Konsum von Suchtmitteln kann zu gesundheitlichen Problemen führen und das Wohlbefinden und die Sicherheit der anderen Jugendlichen in unserer Einrichtung gefährden.

Geistige Behinderung: Jugendliche mit einer geistigen Behinderung können wir leider nicht betreuen. Unsere Einrichtung ist nicht darauf ausgerichtet, die speziellen Bedürfnisse und Anforderungen dieser Jugendlichen zu erfüllen.

Fremd- oder Eigengefährdung: Jugendliche, die eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen, können wir aus Sicherheitsgründen nicht aufnehmen. Es ist unser oberstes Ziel, eine sichere und unterstützende Umgebung für alle unsere Jugendlichen und Mitarbeiter zu gewährleisten.

schwere Vorstrafen: Jugendliche mit schweren Vorstrafen können wir leider nicht aufnehmen. Dies dient dem Schutz der anderen Jugendlichen und der Aufrechterhaltung einer sicheren und positiven Umgebung.

Körperliche Behinderung: Bei Jugendlichen mit einer körperlichen Behinderung prüfen wir von Fall zu Fall, ob unsere Rahmenbedingungen den jeweiligen Erfordernissen entsprechen. Wir sind bestrebt, allen Jugendlichen, unabhängig von ihren körperlichen Fähigkeiten, eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Allerdings müssen wir sicherstellen, dass wir die notwendige Unterstützung und Betreuung bieten können. Unser Gebäude ist leider nicht barrierefrei.

fehlende Integrationsbereitschaft/Notwendigkeit einer anderen Unterbringung: Jugendliche, die sich nicht an Regeln/Abmachungen halten können und von ihrem aktuellen Zustand her nicht in der Lage sind, sich auf unsere Einrichtung einzulassen und in ihrer Vorgeschichte bereits entsprechend aufgefallen sind. Als offene Einrichtung können wir nur Jugendliche aufnehmen, die grundsätzlich für ein Leben in diesem Setting geeignet sind.

Schulverweigerer: Da unsere Einrichtung vormittags nicht besetzt ist, können wir keine Schulverweigerer aufnehmen.

WendePunkt
Jugendhilfeeinrichtung

Egglhamer Str. 2 · 94501 Aidenbach

Telefon: 08543 / 48 91 - 325

Fax: 08543 / 48 91 - 327

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